6AC0A4AEF75865D4030CFD6FDCE39D68 Ausgleichsbecken Zuschlag
FALLBEISPIEL NR. 2
Abschaffung des Starkverschmutzerzuschlags durch Ausgleichsbecken
Eine Brauerei mit einem Ausstoß von ca. 70.000 hl Bier leitete bisher das gesamte Abwasser ohne Vorbehandlung in die kommunale Abwasseranlage ein. Diese war aufgrund des Wachstums der Gemeinde sowie der industriellen Einleitungen
überlastet. Eine Erweiterung stand an.

In dieser Situation f
ührte die Gemeinde einen Gebührenzuschlag ein. Dadurch sollten die gewerblichen Einleiter dazu bewegt werden, die organische Schmutzfracht zu reduzieren. Die Brauerei beauftragte in dieser Situation das Büro Abwasser König, eine wirtschaftliche Lösung zu erarbeiten.

Einsparungen durch Verzicht des Gebührenzuschlags und des betrieblichen Abbaus der Schmutzfracht!

Gegenüber der Gemeinde wurde der Einfluss von organisch höher belastetem Abwasser auf den Betrieb der Kläranlage aufgezeigt. Dieses verbessert und stabilisiert die Stickstoff- und Phosphorelimination. Aus diesem Grund konnte im vorliegenden Fall nachgewiesen werden, daß organisch hochbelastetes Abwasser bei entsprechend niedrigen Konzentrationen an Stickstoff und Phosphor keinen Mehrbedarf an Beckenvolumen bei der kommunalen Abwasserreinigung verursacht.

Durch gezielte Einleitung des Brauereiabwassers kann eine Optimierung des Ausbaus der kommunalen Anlage erreicht werden. Aus diesem Grund konnte eine Vereinbarung zwischen dem Betrieb und der Gemeinde getroffen werden. Auf die Erhebung eines Starkverschmutzerzuschlags wird verzichtet, wenn die Brauerei im Gegenzug einen Ausgleich der Spitzenfrachten vornimmt.

Auf dieser Basis wurde eine Vereinbarung zwischen der Brauerei und der Gemeinde abgeschlossen, die auf der Grundlage einer Planung einen großz
ügigen Zeitrahmen der Realisierung zulässt.

Im Rahmen der Bearbeitung erfolgte die Erfassung und Neuorganisation der betrieblichen Kan
äle. Maßnahmen zur Reduktion des Abwasseranfalls und der Schmutzfracht wurden eingeleitet und umgesetzt. Dadurch konnte das für den Ausgleich erforderliche Beckenvolumen von ursprünglich 300 m3 auf ca. 100 m3 reduziert werden.

Abwasser König hat sich darauf spezialisiert, wirtschaftliche Maßnahmen zur Einhaltung von Auflagen zu erarbeiten und umzusetzen. Zielsetzung ist, die Kosten für Investitionen und den Betrieb der Anlagen sowie für Gebühren und Beiträge zu minimieren.
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